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Zusätzliche gemeinnützige Leistungen

ALF steht auch Kommunen, Pfarrgemeinden und sozialen Einrichtungen in vielfältiger Weise zur Verfügung.

Gemeinnützige Aufträge
Voraussetzung für derartige Einsätze und Projekte ist, dass diese zusätzlich und gemeinnützig sind. Das heißt, es dürfen keine Aufgaben sein, die üblicherweise zu den Regelleistungen des Auftraggebers gehören. Dies muss der Auftraggeber gegenüber ALF versichern und kurz schriftlich begründen. Hierzu stellt ALF ein sog. Faxauftragsformular zur Verfügung, auf dem die notwendigen Angaben gemacht werden können und an ALF gefaxt werden. Der Auftrag wird dann geprüft und der Auftraggeber erhält eine entsprechende Bestätigung.

Kosten:
Es wird lediglich eine geringe Handlinggebühr, eigene Sachkosten wie z.B. Fahrtkosten sowie eventuell anfallende nicht gedeckte Anleitungskosten erhoben.

Einige Beispiele:
- Ein Spielplatz muss wegen außerordentlicher Verschmutzung häufiger kontrolliert und gepflegt werden.
- In der Dillinger Tafel wird ein weiterer Raum zur Vorbereitung der gespendeten Lebensmittel renoviert.
- Im kirchlichen Jugendheim brauchen die Jugendlichen Unterstützung bei der Reinigung der Räume.
- Das städtische Museum veranstaltet eine Sonderausstellung. Dabei fallen Transporttätigkeiten von Stellwänden an.
- Ein Rad- u. Wanderweg soll gepflegt werden, Pflanzen wuchern ihn sonst zu.
- Die Caritas bietet eine besondere Veranstaltung für behinderte Menschen. Der Saal muss aufgestuhlt und später wieder abgestuhlt werden.
Und so weiter, und so weiter.......