Bedürftige Familien und Einzelpersonen benötigen für den Zugang zur Dillinger Tafel einen eigenen Tafelausweis. Zwar wird niemand beim ersten Besuch der Tafel von den ehrenamtlichen Mitarbeitern ohne Ausweis abgewiesen, jedoch spätestens bei der nächsten Ausgabe wird der Ausweis notwendig.
Der Ausweis wird in einer bestimmten Farbe ausgestellt und erhält Informationen über die Anzahl der berechtigten Personen differenziert nach Erwachsenen und Kindern. Entsprechend dieser Angaben erfogt die jeweilige Festlegung, wie viele Waren der Haushalt bei der Ausgabe erhalten kann. Mit der Farbe wird festgelegt, wann der genaue Ausgabezeitpunkt im aktuellen Monat entsprechend einem Ausgabeplan ist.
Wo bekomme ich den Ausweis?
Der Ausweis wird in Dillingen in der Caritas jeweils Dienstags in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr nach Prüfung der Bedürftigkeit ausgestellt. Diese Zeiten sind den Ausgabezeiten der Dillinger Tafel angepasst, so dass Berechtigte vor der Ausgabe den Ausweis beantragen können.
In Wertingen besteht ebenfalls Dienstags die Möglichkeit im Pfarrbüro in der Zeit zwischen 11:00 und 12:00 Uhr einen Ausweis zu erhalten. Ansprechpartner ist hier Herr Helmut Bauer.
Gültigkeit des Ausweises
Der Ausweis wird in der Regel für ein Jahr oder auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt. Die Kundentafel sind gehalten, ihren Ausweis rechtzeitig verlängern zu lassen, sofern die Bedürftigkeit noch fortbesteht.
Wer bekommt einen Ausweis?
Aller Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften und Einzelpersonen), die über ein geringes Einkommen verfügen, können einen Ausweis erhalten. Als Einkommensgrenzen gelten die Grenzen für das Arbeitslosengeld-II (Einzelpersonen etwa 650 € monatlich).
Die Einkommenssituation ist mit entsprechenden aktuellen Nachweisen (AlG-, Renten- u. sonstige Bescheide) zu belegen. Fragen Sie einfach in der Caritas nach.