Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch
Die Teilhabe am normalen Leben ist heute ohne eine Bankverbindung eigentlich fast gar nicht möglich. Dennoch verfügen viele arme Menschen über keine Bankverbindung.
Banken halten sich nicht an eigene Verpflichtung
Zwar haben sich in Deutschland fast alle Banken über den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) quasi verpflichtet jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, jedoch halten sich viele Banken nicht daran. » ZKA-Empfehlung Konto für jedermann
Der ZKA behauptete bisher, dass dieses Problem keine nennenswerte Größenordnung habe (lediglich einige wenige Fälle). Daher hat der Caritasverband zusammen mit der ARGE-Dillingen eine Befragung bei Antragstellern von Arbeitslosengeld-II durchgeführt.
Caritasbefragung liefert niederschmetternde Erkenntnisse
Von 224 Befragten verfügten 12 % über keine Bankverbindung, 18% gaben an, dass ihnen das Konto in der Vergangenheit gekündigt worden war, zumeist wegen
Kontopfändungen. 17% war die Eröffnung eines Girokontos verweigert
worden. Viele Betroffene helfen sich dann offenbar mit einem Konto
eines Verwandten oder Bekannten weiter.
Dieser Zustand ist in Anbetracht der Selbstverpflichtung der Banken,
jedem auf Guthabenbasis ein Girokonto einzurichten, unerträglich.
Banken kündigen teilweise rigoros bei Kontenpfändung
Häufig kommen Ratsuchende in die Beratungsstelle, weil Ihnen die Hausbank die Kündigung des Girokontos wegen einer Kontenpfändung angedroht bzw. diese schon vollzogen hat. Dann beginnt eine häufig hoffnungslose Suche nach einer neuen Bank. Da bei einer Pfändungsmaßnahme ein negativer Schuf-Eintrag besteht, lehnen Banken allerdings die Eröffnung eines Kontos in den meisten Fällen ab, sogar die öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Und dies, obwohl sie nach dem bayerischen Sparkassengesetz zur Vertragsannahme eigentlich verpflichtet wären.
Landgericht Berlin bestätigt Pflicht zur Einrichtung eines Girokontos
(LG Berlin, Urteil vom 8.5.2008, 21 S 1/08)
In einem äußerst bemerkenswerten Urteil bestätigt das LG Berlin, dass Banken unter bestimmten Bedingungen verpflichtet seien (und zwar Einklagbar) ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.
Was tun wenn das Konto gekündigt wird?
Weisen Sie Ihre Bank auf die Verpflichtung hin, ein Girokonto auf Guthabenbasis führen zu müssen.
Wenn dies nicht hilft, können Sie sich an die Beschwerdestellen der jeweiligen Banken wenden:
Für die privaten Banken:
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Burgstr. 20, 10178 Berlin
Tel.: 030/1663-0
www.bankenombudsmann.de
Für die Raiffeisen- und Volksbanken:
Kundenbeschwerdestelle
beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR
Postfach 30 92 63, 10760 Berlin
Tel.: 030/2021-1631, -1632
www.bvr.de
Für die Sparkassen:
Deutscher Sparkassen und Giroverband
Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Tel.: 030/20225-339
www.dsgv.de
Für die öffentlichen Banken:
Bundesverband öffentlicherBanken Deutschlands (VÖB)
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72, 10832 Berlin
www.voeb.de
Wenn auch das nicht weiterhilft, nehmen Sie Kontakt mit unserer Beratungsstelle auf.