Einrichtungen, die über die Kirchenstiftung eine Zuwendung aus der Caritassammlung oder der Kirchenkollekte erhalten, müssen nachweisen, dass sie die Mittel tatsächlich für mildtätige Zwecke verwenden.
Ein vereinfachter Verwendungsnachweis in zusammengefasster Form reicht für die Kirchenstiftung aus, um Caritasmittel an karitative Einrichtungen auszuschütten. Die Kirchenstiftung muss die zweckentsprechende Verwendung in der Einrichtung nicht kontrollieren.
Der Wortlaut
5. Dürfen Caritasmittel an Einrichtungen in der Pfarrgemeinde weitergeleitet werden?
6. Wofür dürfen die Spenden aus der Caritassammlung nicht verwendet werden?
Es ist auch nicht möglich, aus Caritasmitteln Mitgliedsbeiträge der Kirchenstiftungen für karitative Einrichtungen zu bestreiten. Vielmehr sollen Zuschüsse dieser Art aus freien Mitteln der Kirchenstiftungen finanziert werden.
In begründeten Ausnahmefällen können Kirchenstiftungen eine punktuelle, auf den Einzelfall bezogene Förderung einer karitativen Einrichtung beim Diözesan-Caritasverband beantragen.
Die Angebote der Caritas finanzieren sich aus öffentlichen Zuschüssen, der Sozialversicherung, Spenden, Eigenmitteln und den Beiträgen der Kunden, Klienten oder Patienten.DCV/infografiker.com