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Glossar: Migration

Optionsmodell

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes  Aufenthaltsrecht wie z.B. die Niederlassungserlaubnis hat. 

Da sich bei einigen Ländern die Staatsangehörigkeit  der Eltern "vererbt”, können diese Kinder neben der deutschen, weitere Staatsangehörigkeiten haben. Ist dies der Fall, müssen sich die Betroffenen nach dem 21. Geburtstag innerhalb von 2 Jahren nach der Aufforderung dazu, für eine ihrer Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das gilt nicht, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz stammen, oder wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind. Die Mehrheit, der vom Optionsmodell Betroffenen kann damit die durch Geburt erworbene, mehrfache Staatsangehörigkeit behalten.

Weitere Informationen zum Herunterladen

PDF | 501,4 KB

Factsheet: Erwerb und Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit

Die Frage, ob und wie aus Ausländer_innen und ihren Nachkommen Deutsche werden, ist immer wieder umstritten. Die aktuelle Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich zu überarbeiten und für bestimmte Gruppen die Einbürgerung zu erleichtern. Teile der Opposition kritisieren, dass die geplanten Änderungen zu einer „nahezu voraussetzungslosen“, inflationären Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit führten. Das Factsheet widerlegt diese Kritik und klärt auf über Hintergründe und Voraussetzungen. (Stand: 29.01.2024)

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Niederlassungserlaubnis

Freizügigkeitsrecht

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