Überschuldung
- und bei der Kreditaufnahme auch eventuell eintretende unvorhersehbare Zusatzausgaben oder ein Rückgang der Einnahmen einkalkuliert werden.
Haben Sie dies nicht bedacht, dann können Arbeitslosigkeit und andere kritische Lebensereignisse oder Schicksalsschläge dazu führen, dass die monatlichen Einnahmen die monatlichen Ausgaben nicht mehr ausgleichen. Ursache kann auch sein, dass Sie Schwierigkeiten haben, maßvoll mit Geld umzugehen. Die Folgen können sein: Mahnungen häufen sich. Die Hausbank kündigt den Dispokredit und zieht die Kreditkarte ein. Die Kündigung der Wohnung droht. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
Typisch für kritische Lebensereignisse ist, dass sie ungewollt, ungeplant und unerwartet eintreten. Am häufigsten werden von Betroffenen der Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung, eigene Krankheit oder Tod von nahen Angehörigen als kritische Lebensereignisse genannt. Diese gehen vielfach einher mit Depressionen, Antriebsverlust, Orientierungslosigkeit und Verlust der Lebensperspektive. Zumeist ist es eine Verstrickung von mehreren Faktoren und individuellen Problemen, die schließlich in die Überschuldung führt.
Nicht übersehen werden darf, dass auch der im Elternhaus erlebte Umgang mit Geld und die soziale und wirtschaftliche Situation der Eltern prägend auf uns wirken. Negative Erfahrungen im Umgang mit Geld im Elternhaus sowie mangelnde Möglichkeiten, schon als Kind den Umgang mit Geld zu erlernen und zu üben, erhöhen die Gefahr, selbst in die Überschuldung zu geraten.
Wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, dann sind Sie überschuldet. Ein wichtiger Hinweis hierauf ist ein ständig überzogenes Girokonto!
Schuldnerinnen und Schuldner haben die Chance auf einen Neubeginn! Professionelle Beratung und Hilfe leistet die Schuldnerberatung. Das seit dem 1. Januar 1999 geltende Verbraucherinsolvenzverfahren mit seinen zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretenen Änderungen gewährleistet eine zusätzliche Entschuldungsmöglichkeit. Für Noch-Selbstständige gilt allerdings das Regelinsolvenzverfahren
Um sich einen Überblick über den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern zu verschaffen, können Sie sich mit dem unten angefügten Link eine Arbeitshilfe herunterladen.