Kurberatung
Medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter
Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zur Durchführung stehen Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder sogenannte "gleichartigen Einrichtungen" (Einrichtung der Krankenkasse oder Einrichtung eines gewerblichen Klinikbetreibers) zur Verfügung.