Anspruch auf Bürgergeld hat,
- wer seinen Lebensunterhalt durch Einkommen oder Vermögen nicht aus eigener Kraft decken kann,
- zwischen 15 und 67 Jahre alt ist,
- erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden täglich belastbar) und
- nicht behindert ist und über eine Arbeitserlaubnis verfügt sowie
- seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.