Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
Caritas im
Landkreis Dillingen
  • Startseite
  • Aktuelles
    • Presse
    • Termine
    • Projekte
    Close
  • Jobs & Ehrenamt
    • Ehrenamt
    • Stellenangebot
    Close
  • Unsere Angebote
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Ambulantes Betreutes Wohnen
    • Ambulanter Hospizdienst
    • Betreuungsverein
    • Dillinger Tafel
    • Mütter-und Mutter-Kind-Kuren
    • Nachbarschaftshilfe
    • Schuldner- u. Insolvenzberatung
    • Sozialpsychiatrischer Dienst
    • Suchtberatung
    • Tagesstätte für psychische Gesundheit
    • Zuverdienstprojekte
    Close
  • Spenden
    • Geldspende
    • Lebensmittelspende
    • Mitgliedschaft
    Close
  • Caristo
  • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Stiftung
    • Leitbild
    • Historie
    • Links & Downloads
    • Mitarbeitervertretung
    • Impressum
    Close
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Aktuelles
    • Presse
    • Termine
    • Projekte
  • Jobs & Ehrenamt
    • Ehrenamt
    • Stellenangebot
  • Unsere Angebote
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Ambulantes Betreutes Wohnen
    • Ambulanter Hospizdienst
    • Betreuungsverein
    • Dillinger Tafel
    • Mütter-und Mutter-Kind-Kuren
    • Nachbarschaftshilfe
    • Schuldner- u. Insolvenzberatung
      •  
    • Sozialpsychiatrischer Dienst
    • Suchtberatung
    • Tagesstätte für psychische Gesundheit
    • Zuverdienstprojekte
  • Spenden
    • Geldspende
    • Lebensmittelspende
    • Mitgliedschaft
  • Caristo
  • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Stiftung
    • Leitbild
    • Historie
    • Links & Downloads
    • Mitarbeitervertretung
    • Impressum
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Unsere Angebote
  • Schuldner- u. Insolvenzberatung
  • Pfändungskonto
  • Startseite
  • Aktuelles
    • Presse
    • Termine
    • Projekte
  • Jobs & Ehrenamt
    • Ehrenamt
    • Stellenangebot
  • Unsere Angebote
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Ambulantes Betreutes Wohnen
    • Ambulanter Hospizdienst
    • Betreuungsverein
    • Dillinger Tafel
    • Mütter-und Mutter-Kind-Kuren
    • Nachbarschaftshilfe
    • Schuldner- u. Insolvenzberatung
      •  
    • Sozialpsychiatrischer Dienst
    • Suchtberatung
    • Tagesstätte für psychische Gesundheit
    • Zuverdienstprojekte
  • Spenden
    • Geldspende
    • Lebensmittelspende
    • Mitgliedschaft
  • Caristo
  • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Stiftung
    • Leitbild
    • Historie
    • Links & Downloads
    • Mitarbeitervertretung
    • Impressum
Beratung

Pfändungskonto

Nur ein Pfändungsschutzkonto schützt ab 2012 Kontoinhaber vor Pfändung. Ab 1. Januar 2012 gelten neue Kontenpfändungsschutz­richtlinien. Die bisherige Übergangsregelung entfällt ersatzlos. Jeder Schuldner sollte sein von Pfändung betroffenes oder bedrohtes Konto in ein so genanntes P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, umwandeln.

Um das unpfändbare Einkommen aus Lohn, Renten, Sozialleistungen ab dem Jahr 2012 zu schützen, müssen die gepfändeten Konten in Pfändungsschutz-Konten (P-Konten) umgewandelt werden. Bisherige Freigabebeschlüsse durch das Amtsgericht, die das unpfändbare Einkommen bislang schützte, werden zum 1. Januar 2012 unwirksam. Da die Pfändung aber weiter gilt, besteht die Gefahr, dass das Einkommen an den Pfändungsgläubiger abgeführt wird. 

Auch Bezieher von Sozialleistungen müssen auf jeden Fall das sogenannte P-Konto beantragen. Galt bisher, dass die Sozialleistungen 14 Tage lang durch das Sozialgesetzbuch I §55 geschützt war, entfällt nunmehr dieser Pfändungsschutz. 

P-Konto - was ist das? 

Die Umwandlung eines Einzelkontos muss vom Kontoinhaber persönlich beantragt werden. Ein monatlicher Grundfreibetrag/Sockelbetrag von 1500,00 Euro ist geschützt (seit 1.7.2024). Dieser Sockelbetrag kann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden, z.B. weil aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt wird oder für Dritte Sozialleistungen (z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft) entgegen genommen werden. Hierzu muss der Kontoinhaber eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle (Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte/Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen) vorlegen. Kreditinstitute dürfen für Pfändungsschutzkonten keine höheren Entgelte als bei normalen Girokonten verlangen. 

Info Kontopfändung

Ihr Konto wurde gepfändet?

Erste Informationen, die Sie beachten sollten. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ihr Konto wurde gepfändet?'

Info P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto

Zur Ausstellung von P-Kontenbescheinigungen (Zeiten, Voraussetzungen) Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Das Pfändungsschutzkonto'