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Glossar: Alter und Pflege

Pflegezeit

Beschäftigte haben nach dem Pflegezeitgesetz Anspruch  auf eine bis zu sechs Monate lange Freistellung von der Arbeit, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Pflegezeit kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein minderjähriger Angehöriger, z.B. ein pflegebedürftiges Kind, außerhalb der häuslichen Umgebung betreut wird. Beschäftigte können zwischen der vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit wählen.

Wird ein naher Angehöriger in der letzten Lebensphase begleitet, dann ist eine Freistellung für maximal drei Monate möglich. Die Begleitung ist dann nicht auf die häusliche Umgebung begrenzt, sondern kann beispielsweise auch in einem Hospiz erfolgen.

Der Anspruch auf Pflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 16 Beschäftigten. Beschäftigte können ein zinsloses Darlehen beantragen, um Gehaltseinbußen, die mit der Arbeitszeitreduzierung verbunden sind, abzufedern.

Weitere Informationen zum Herunterladen

PDF | 184,2 KB

Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Handreichung)

Das ist neu seit dem 01.01.2015: Übersicht mit Beispielen zu einzelnen Freistellungsmöglichkeiten (aktualisiert am 22.11.2016).

Weitere Links zum Thema

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Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Gesetz trifft Leben

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Alltägliche Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten, Medikamente einnehmen fallen pflegebedürftigen Menschen zunehmend schwer. Ihnen stehen Leistungen zu, die die Pflegeversicherung finanziert. Art und Höhe dieser Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, dem Sie als pflegebedürftige Person zugeordnet werden. Mehr

Service

So pflegen Sie rückenschonend

Wer die häusliche Krankenpflege übernimmt, ist auch körperlich gefordert. Zum Beispiel, wenn er den Patienten heben oder umbetten muss. Damit der eigene Rücken nicht darunter leidet, sollten Sie einige Techniken kennen und mit Hilfsmitteln arbeiten. So vermeiden Sie Hexenschuss oder Probleme mit den Bandscheiben. Mehr

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Pflegekurse

Familienpflegezeit

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Glossar

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