Ablauf der Beratung
ZUNÄCHST DIE ANMELDUNG
Zu Beginn melden Sie sich telefonisch oder persönlich in der Verwaltung der Schuldnerberatung an. Hier werden Ihre Daten erfasst und Sie erhalten einen Termin zu einem Erstberatungsgespräch.
VORBEREITUNG IHRER UNTERLAGEN
Sie sollten spätestens vor dem Erstberatungsgespräch eine Zusammenstellung Ihrer Unterlagen vornehmen.
Tragen Sie Ihre Gläubiger in eine Liste ein und geben Sie, wenn möglich an, wie hoch Ihre jeweiligen Schulden sind.
Erfassen Sie Ihre gesamten monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Vergessen Sie dabei nicht die jährlichen oder quartalsmäßigen Kosten wie z.B. Versicherungen.
Geben Sie an, wenn Sie über Vermögen verfügen.
DAS ERSTBERATUNGSGESPRÄCH
Im ersten Beratungsgespräch verschafft der Berater sich zunächst einen Gesamtüberblick anhand Ihrer Unterlagen und Angaben.
Darauf aufbauend wird er Empfehlungen geben und erste Maßnahmen vorbereiten.
Prinzipiell wird der Berater prüfen,
ob Sie im Bereich der Ausgaben Einsparungen vornehmen können
ob es Möglichkeiten gibt Ihre Einnahmen zu verbessern
ob die Forderungen gegen Sie dem Grunde nach und in der Höhe korrekt sind
ob Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Kontenpfändungen gegen Sie rechtens sind
welche Verhandlungen mit Ihren Gläubigern möglich sind
DER WEITERE BERATUNGSVERLAUF
hängt individuell von den Empfehlungen des Beraters und dem einzuschlagenden Weg ab. In vielen Fällen bietet sich die Inanspruchnahme des » Insolvenzverfahrens an.
Der Erfolg der Beratung hängt im Wesentlichen auch von Ihrer aktiven Mitwirkung ab!