Eine ungelöste Schuldensituation wirkt sich durchweg negativ auf viele Lebensbereiche aus: Arbeitsstelle, Bankverbindung, Wohnraum (insbesondere Mietgesuche!) und soziale Beziehungen sind betroffen. Das persönliche Befinden leidet erheblich, was oftmals zu weiteren ungünstigen Verhaltensweisen führt.
Negative Folgen einer unregulierten Überschuldung sind Lohnpfändung, Besuch des Gerichtsvollziehers, Ladung zur Vermögensauskunft und die Pfändung des Girokontos. Existenzbedrohende Notlagen wie Sperrung der Energiezufuhr oder gar der Verlust der Wohnung sollten bei rechtzeitiger Hilfestellung gar nicht erst eintreten.
Typische Auslöser für Überschuldung sind unerwartete Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andere kritische Lebensereignisse.
Auch die Corona-Maßnahmen seit März 2020 führen oft zur Verminderung des Einkommens (Kurzarbeit, Wegfall von Nebenjobs oder Aufgabe der selbständigen Arbeit), bei annähernd gleichen Kosten.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbands für den Landkreis Dillingen bietet hier geeignete Unterstützung, oftmals mit Hilfe eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens zur langfristigen Entschuldung. Dabei werden per Gerichtsbeschluss die Restschulden nach erfolgreichem Abschluss einer Wohlverhaltensphase erlassen, die jetzt auf drei Jahre verkürzt worden ist.
Anlass für die erste Kontaktaufnahme ist oft der Wunsch nach Erstellung einer Bescheinigung über erhöhte Sockelfreibeträge bei Pfändungsschutzkonten (89 Fälle im Jahr 2020), sofern auch Unterhaltsberechtigte vom Einkommen des Schuldners leben müssen.
Im vergangenen Jahr 2020 wurden 280 (Vorjahr 193) Haushalte im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritasverband für den Landkreis Dillingen beraten. Diese deutliche Steigerung liegt maßgeblich an dem Ausbau der personellen Kapazitäten aufgrund der verbesserten finanziellen Förderung durch die bayerische Staatsregierung. Zudem suchten ab dem Herbst 2020 vermehrt Personen die Beratungsstelle auf, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Die durchschnittliche Wartezeit zwischen Anmeldung und dem ersten persönlichen Beratungstermin beträgt mittlerweile weniger als 4 Wochen.