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Pressemitteilung

Bundestag stärkt Umschüler in der Altenpflege

Es ist gut, dass die Politik mit ihrer Entscheidung der vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen den Weg ebnet. Darüber hinaus fordert der VKAD die Verantwortlichen auf, mit Inkrafttreten des neuen Pflegeberufsgesetzes eine verbindliche und langfristige Finanzierungsregelung zu schaffen.

Erschienen am:

01.02.2016

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Es geht voran:
Bundestag stärkt Umschüler in der Altenpflege


Auszubildende und Anleiterin, die ihr bei der Dokumentation über die Schulter schaut

Freiburg, 1.2.2016 // In seiner 152. Sitzung beschloss der Deutsche Bundestag, die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflegeumschulung bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern.  "Damit ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Fachkräftegewinnung gelegt.", so begrüßt Eva-Maria Güthoff, Stellvertretende Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) die Gesetzesänderung.

§ 131 b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - sah bisher eine Förderung des letzten Jahres der Altenpflegeumschulung nur bis zum 31. März 2016 vor. Damit bestand für die Umschülerinnen und Umschüler die Gefahr einer Finanzierungslücke.  Denn, vielen interessierten Menschen ist ein Einstieg in das Berufsfeld der Altenhilfe nur möglich, wenn sie eine Vollfinanzierung ihrer Umschulung über den gesamten dreijährigen Zeitraum hinweg erhalten.

Durch die im Jahr 2013 von Bund, Ländern und Verbänden gestartete "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive"  gelang es, die Zahl der Ausbildungseintritte insgesamt um 14,2 Prozent zu erhöhen. Die Umschulungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege erwiesen sich dabei als besonders erfolgreich. Ein Faktor für diesen Erfolg war die im Rahmen der Offensive vereinbarte Maßnahme der nunmehr verlängerten Sonderförderung.

Mit der jetzt beschlossenen Änderung ist die Politik  dem im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziel, der vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen, näher gekommen. Der VKAD  ruft die Verantwortlichen nun dazu auf, die letzten Schritte zu  unternehmen, um mit Inkrafttreten des neuen  Pflegeberufegesetzes auch eine verbindliche und langfristige Regelung zu schaffen.

Die Pressemitteilung können Sie in der Anlage als Datei herunterladen.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de
  • Ansprechperson
Portraitbild stellvertretende Vorsitzende  Eva-Maria Güthoff
Eva-Maria Güthoff
stellvertretende Vorsitzende des VKAD
05121 938 – 165
05121 938 – 165
guethoff@caritas-dicvhildesheim.de

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Bundestag stärkt Umschüler in der Altenpflege

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